feierl. Abmachung zw. kriegführenden Staaten zur Beendigung der Feindseligkeiten u. zur Wiederaufnahme diplomat. Beziehungen.
zwischenstaatl. Vereinbarung zur endgültigen Einstellung aller Kriegshandlungen und Wiederherstellung des Friedens. Vom F. als formellen völkerrechtl. Abkommen ist der Waffenstillstand zu unterscheiden, der nur das einstweilige Ruhen der Kampfhandlungen zw. den Parteien regelt.